Die Charta der Vielfalt wurde 2006 von Arbeitgebenden ins Leben gerufen, um Vielfalt in Unternehmen und Institutionen zu fördern. Unterstützt wird diese von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Reem Alabali-Radovan.
Unternehmen, die die Charta signieren, verpflichten sich dazu, die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Arbeitswelt in Deutschland voranzubringen. Dies ist in der Urkunde der Charta festgehalten.
„Es ist wichtig, dass wir bei der SEB deutlich aussprechen, dass wir gegen jede Art der Belästigung und jede Form von Ausgrenzung sind“, betont Anna Jepp, Head of HR Germany. „Wir müssen weiterhin aktiv daran arbeiten, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem wir durch unsere Kommunikation und unser Auftreten allen Mitarbeitenden Wertschätzung entgegenbringen, unabhängig von Alter, Nationalität, Geschlecht oder sexueller Orientierung.“
Kern der Charta ist die dedizierte Umsetzung von Diversity Management im Unternehmen. Dabei dienen als Grundlage die sieben Vielfaltsdimensionen Alter, ethnische Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtliche Identität, körperliche und geistige Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung und soziale Herkunft. Daneben spielen aber auch andere Dimensionen eine wichtige Rolle, wie zum Beispiel Familienstand, Ausbildung oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Die SEB Group ist ebenfalls Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt, unter anderem in Schweden und Lettland.