Die Sicherheitslage in Europa hat sich im vergangenen Jahrzehnt erheblich verschlechtert. Europa muss nun seine Sicherheits- und Verteidigungsinvestitionen deutlich erhöhen, um die Verteidigungsfähigkeit zu stärken. Darüber hinaus sind Schweden und Finnland kürzlich der Nato beigetreten.
„Wir sind der Ansicht, dass unser Regelwerk aktualisiert werden muss, um uns an die sich verändernde Sicherheitslage anzupassen“, sagt Hans Beyer, Chief Sustainability Officer bei der SEB. „Als verantwortungsbewusstes Unternehmen ist die SEB bestrebt, durch die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen und Investitionen eine aktive Rolle bei der Stärkung der Verteidigung, Sicherheit und Widerstandsfähigkeit Europas zu spielen. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Wahrung und Verteidigung der europäischen Demokratie und Freiheit.“
Die SEB ist sich bewusst, dass der Rüstungs- und Verteidigungssektor komplex ist und eine Reihe von kritischen Themen mit sich bringt. Durch die Richtlinie, die mehrere Einschränkungen enthält, versucht die SEB, entsprechende Risiken zu mindern.
Zusammenfassung der Einschränkungen in der aktualisierten Richtlinie
- Kontroverse Waffen: Die SEB vermeidet Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die „kontroverse“ Waffen herstellen.
- Nukleare Waffen: Die SEB vermeidet Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die ihren Hauptsitz außerhalb eines Nato-Landes haben und an der Entwicklung, Erprobung, Produktion, Herstellung, dem Erwerb, Besitz oder der Lagerung von Nuklearwaffen beteiligt sind. Zugleich bedeutet die aktualisierte Richtlinie, dass die SEB Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen zulässt, die an diesen Aktivitäten beteiligt sind, solange sie ihren Hauptsitz in einem Nato-Land haben. Hintergrund dieser Aktualisierung ist die verschlechterte Sicherheitslage in Europa, die zunehmende Notwendigkeit für die europäischen Staaten, sich selbst zu verteidigen und eine glaubwürdige Abschreckung aufzubauen, sowie die Tatsache, dass Schweden und Finnland jetzt unter dem nuklearen Schutzschirm der Nato stehen.
- Transaktionen: Die SEB vermeidet die Unterstützung von Geschäften, die den Verkauf von Waffen und Verteidigungsgütern betreffen, für die entweder keine Ausfuhrgenehmigung eines Landes der EU, des EWR, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz vorliegt oder die für Länder oder Gebiete bestimmt sind, die einem EU-Embargo oder anderen entsprechenden Sanktionen unterliegen. Darüber hinaus erwartet die SEB von den Unternehmen, dass sie bei ihren Verkaufs- und Exportaktivitäten eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht (Human Rights Due Diligence, HRDD) einhalten, die die Eigenschaften des Produkts sowie die Konflikt- und Menschenrechtssituation im Exportland berücksichtigt.
- Halbautomatische Waffen: Die SEB hat eine Beschränkung für halbautomatische Waffen hinzugefügt. Die Bank vermeidet Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, die halbautomatische Waffen für nicht-militärische Aktivitäten sowie Aktivitäten außerhalb der Strafverfolgung herstellen.
Die aktualisierte Richtlinie für Rüstung und Verteidigung der SEB Gruppe