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SEPA - Single Euro Payments Area

Das Ziel von SEPA ist es, den europäischen Binnenmarkt mit einheitlichen Standards für Euro-Zahlungen zu unterstützen. Die SEPA-Produkte: SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift ermöglichen Ihnen schnelle, einfache und effiziente Zahlungen in Euro in alle und innerhalb aller EU- und EWR-Länder, auch nach Monaco, in die Schweiz und nach San Marino. Die SEB unterstützt SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften mit verschiedenen Zusatzfunktionen, darunter ein umfassendes Angebot für die Zahlungsauslösung und das Reporting im ISO 20022-Standard.

SEPA-Auftrag erteilen

Informationen zum SEPA-Handling

Das SEPA-Überweisungsverfahren umfasst europaweit einheitliche Regeln für Überweisungen in Euro.

Überweisender und Begünstigter sowie deren Kreditinstitute werden anhand von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) identifiziert, wobei auf den BIC für SEPA-Zahlungen innerhalb der EU und des EWR verzichtet werden kann. Für SEPA Zahlungen in Drittstaaten (Andorra, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, Saint Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland) ist die Angabe des BIC weiterhin verpflichtend.

Die wesentlichen Merkmale der SEPA-Überweisung:

  • Die Überweisungsdauer beträgt maximal einen Bankarbeitstag, unabhängig davon in welchem Land des SEPA-Raums der Empfänger sein Konto unterhält
  • Die Übermittlung des Überweisungsbetrages erfolgt ohne Abzüge
  • Die Berechnung der Transaktionskosten erfolgt nach „share". Zahler und Empfänger werden mit den in ihrem Land üblichen bzw. mit den, mit ihren Hausbanken vereinbarten Gebühren belastet
  • Keine Betragsgrenze
  • Garantierte Weitergabe des Verwendungszwecks
  • Klar bestimmte Auftraggeberreferenz
  • Bei der Rücküberweisung wird der vollständige Datensatz zurückgegeben

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren bekannten Ansprechpartner bei Transaction Services.

Erstmalig wurde mit SEPA ein grenzüberschreitend funktionierendes Lastschriftverfahren etabliert. Die SEPA Lastschriften erfolgen lediglich in Euro und innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer. Es gibt zwei verschiedene Lastschriftverfahren; die SEPA-Basislastschrift (B2C) und die SEPA-Firmenlastschrift (B2B). Alle SEPA-Lastschriften sind vorautorisierte Zahlungen und somit insolvenzfest.

Genau wie bei der SEPA Überweisung werden Zahlungsempfänger und Zahler sowie deren Kreditinstitute anhand von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) identifiziert, wobei auf den BIC für SEPA-Lastschriften innerhalb der EU und des EWR verzichtet werden kann. Für SEPA-Lastschriften in Drittstaaten (Andorra, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, Saint Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland) ist die Angabe des BIC weiterhin verpflichtend.

Die Lastschriften haben ein Fälligkeitsdatum, welches der Lastschrifteinreicher bestimmt. An diesem Tag erfolgt die Belastung auf dem Konto des Zahlers und die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsempfänger kündigt dem Zahler spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit den Einzug schriftlich an. Eine andere (kürzere) Frist kann vereinbart werden.

Die Autorisierung der Lastschrift erfolgt durch das vom Zahler unterschriebene SEPA-Mandat. Damit erteilt der Zahler Weisungen an den Zahlungsempfänger und die Zahlerbank. Das SEPA-Mandat verfällt bei Nichtnutzung nach 36 Monaten. Unautorisierten Lastschriften kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten widersprechen.

Bei der SEPA-Firmenlastschrift (B2B) gilt:

Der Zahlungspflichtige (Unternehmen) muss die Bank über das erteilte Lastschriftmandat unverzüglich informieren und folgende Informationen bereitstellen:

  • Zahlungsempfänger
  • Gläubiger-ID
  • Mandatsreferenz
  • Kennzeichnung einmalige oder wiederkehrende Zahlung
  • Datum des Mandates

Der Zahlungspflichtige hat keine Widerspruchsmöglichkeit bei autorisierten SEPA-Firmenlastschriften. Im Gegensatz zur SEPA-Firmenlastschrift kann der Zahler einer SEPA-Basislastschrift innerhalb von 8 Wochen nach Buchungsdatum ohne Angabe von Gründen widersprechen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren bekannten Ansprechpartner bei Transaction Services.

Wir haben die Funktionalität des SEPA-Auftragsformulars für Sie erweitert. Ab sofort können Sie Ihren Auftrag direkt im Formular elektronisch unterschreiben und das Formular anschließend elektronisch an uns senden. Hierfür benötigen Sie lediglich Ihren Digipass.

Und so einfach geht es:

Starten Sie Ihren Digipass, wählen Sie Application 2 und geben Sie die beiden vorgegebenen Nummern im Formular ein. Danach erhalten Sie Ihre elektronische Unterschrift. Diese tragen Sie bitte in das Feld Digital Signature direkt neben Ihre X-ID ein.

Nachdem Sie den Auftrag elektronisch unterschrieben und gesendet haben, erhalten Sie eine Kopie des Auftrags an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Sollten Sie über keinen Digipass verfügen, wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Ansprechpartner bei Transaction Services. Die Kolleginnen/en helfen Ihnen gerne bei der Bestellung.

Übergangsweise können Sie das Formular weiterhin ausdrucken, unterschreiben und per Fax an uns schicken. Bitte beachten Sie, dass diese Option jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum möglich sein wird. Um Verzögerungen sowie manuelle Aufwände auf beiden Seiten zu vermeiden und natürlich auch im Sinne der Umwelt, empfehlen wir, ab sofort die neue Funktionalität zu nutzen.

Und so funktioniert es:

  1. Drücken Sie die rote Taste an Ihrem Digipass.
  2. Geben Sie Ihren PIN-Code ein.
  3. Auf dem Display erscheint nun das Wort „APPLI“, hier müssen Sie die 2 drücken.
  4. Nachdem Sie die 2 gedrückt haben, erscheint eine 1. Jetzt müssen Sie die Nummer eingeben, die im Feld Number1 steht.
  5. Nun erscheint eine 2 im Display. Jetzt müssen Sie die Nummer eingeben, die im Feld Number 2 steht.
  6. Jetzt erscheint eine eindeutige 6-stellige Nummer. Das ist Ihre digitale Unterschrift, die Sie bitte in das entsprechende Digital Signature Feld neben Ihrer X-ID eintragen.

Bitte beachten Sie, dass die Nummer kurz nach der Anzeige auf dem Digipass verschwindet.

Erstellen Sie bequem SEPA-Aufträge wie:

  • Registrierung eines Mandates (B2B)
  • Änderung eines Mandates (B2B)
  • Sperren eines Mandates (B2C/B2B)
  • Entsperren eines Mandates (B2C/B2B)
  • Löschen eines Mandates (B2B)
  • Rückgabe einer Lastschrift (B2C) wegen Widerspruchs
  • Ablehnung einer Lastschrift vor Fälligkeit (B2C/B2B)
  • Rückgabe einer nichtautorisierten Lastschrift (B2C/B2B)
  • Weitere Informationen zu einer Lastschrift (B2C/B2B) anfordern
  • Registrierung eines Dauerauftrags (SCT)
  • Änderung eines Dauerauftrags (SCT)
  • Aussetzen eines Dauerauftrags (SCT)
  • Löschen eines Dauerauftrags (SCT)
  • SEPA Überweisungsrückruf (SCT recall)

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