SEPA - Single Euro Payments Area
Das Ziel von SEPA ist es, den europäischen Binnenmarkt mit einheitlichen Standards für Euro-Zahlungen zu unterstützen. Die SEPA-Produkte: SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift ermöglichen Ihnen schnelle, einfache und effiziente Zahlungen in Euro in alle und innerhalb aller EU- und EWR-Länder, auch nach Monaco, in die Schweiz und nach San Marino. Die SEB unterstützt SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften mit verschiedenen Zusatzfunktionen, darunter ein umfassendes Angebot für die Zahlungsauslösung und das Reporting im ISO 20022-Standard.
Informationen zum SEPA-Handling
Das SEPA-Überweisungsverfahren umfasst europaweit einheitliche Regeln für Überweisungen in Euro.
Überweisender und Begünstigter sowie deren Kreditinstitute werden anhand von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) identifiziert, wobei auf den BIC für SEPA-Zahlungen innerhalb der EU und des EWR verzichtet werden kann. Für SEPA Zahlungen in Drittstaaten (Andorra, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, Saint Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland) ist die Angabe des BIC weiterhin verpflichtend.
Die wesentlichen Merkmale der SEPA-Überweisung:
- Die Überweisungsdauer beträgt maximal einen Bankarbeitstag, unabhängig davon in welchem Land des SEPA-Raums der Empfänger sein Konto unterhält
- Die Übermittlung des Überweisungsbetrages erfolgt ohne Abzüge
- Die Berechnung der Transaktionskosten erfolgt nach „share". Zahler und Empfänger werden mit den in ihrem Land üblichen bzw. mit den, mit ihren Hausbanken vereinbarten Gebühren belastet
- Keine Betragsgrenze
- Garantierte Weitergabe des Verwendungszwecks
- Klar bestimmte Auftraggeberreferenz
- Bei der Rücküberweisung wird der vollständige Datensatz zurückgegeben
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren bekannten Ansprechpartner bei Transaction Services.
Erstmalig wurde mit SEPA ein grenzüberschreitend funktionierendes Lastschriftverfahren etabliert. Die SEPA Lastschriften erfolgen lediglich in Euro und innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer. Es gibt zwei verschiedene Lastschriftverfahren; die SEPA-Basislastschrift (B2C) und die SEPA-Firmenlastschrift (B2B). Alle SEPA-Lastschriften sind vorautorisierte Zahlungen und somit insolvenzfest.
Genau wie bei der SEPA Überweisung werden Zahlungsempfänger und Zahler sowie deren Kreditinstitute anhand von IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) identifiziert, wobei auf den BIC für SEPA-Lastschriften innerhalb der EU und des EWR verzichtet werden kann. Für SEPA-Lastschriften in Drittstaaten (Andorra, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, Saint Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland) ist die Angabe des BIC weiterhin verpflichtend.
Die Lastschriften haben ein Fälligkeitsdatum, welches der Lastschrifteinreicher bestimmt. An diesem Tag erfolgt die Belastung auf dem Konto des Zahlers und die Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsempfänger kündigt dem Zahler spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit den Einzug schriftlich an. Eine andere (kürzere) Frist kann vereinbart werden.
Die Autorisierung der Lastschrift erfolgt durch das vom Zahler unterschriebene SEPA-Mandat. Damit erteilt der Zahler Weisungen an den Zahlungsempfänger und die Zahlerbank. Das SEPA-Mandat verfällt bei Nichtnutzung nach 36 Monaten. Unautorisierten Lastschriften kann der Zahler innerhalb von 13 Monaten widersprechen.
Bei der SEPA-Firmenlastschrift (B2B) gilt:
Der Zahlungspflichtige (Unternehmen) muss die Bank über das erteilte Lastschriftmandat unverzüglich informieren und folgende Informationen bereitstellen:
- Zahlungsempfänger
- Gläubiger-ID
- Mandatsreferenz
- Kennzeichnung einmalige oder wiederkehrende Zahlung
- Datum des Mandates
Der Zahlungspflichtige hat keine Widerspruchsmöglichkeit bei autorisierten SEPA-Firmenlastschriften. Im Gegensatz zur SEPA-Firmenlastschrift kann der Zahler einer SEPA-Basislastschrift innerhalb von 8 Wochen nach Buchungsdatum ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren bekannten Ansprechpartner bei Transaction Services.
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